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   BFH, 17.02.1997 - V B 91/96   

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https://dejure.org/1997,27914
BFH, 17.02.1997 - V B 91/96 (https://dejure.org/1997,27914)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1997 - V B 91/96 (https://dejure.org/1997,27914)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1997 - V B 91/96 (https://dejure.org/1997,27914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.02.1991 - V B 13/89

    Inhaltliche Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 17.02.1997 - V B 91/96
    Die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision setzt gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO u. a. voraus, daß einer der abschließend bezeichneten Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO) geltend gemacht wird und daß in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), von der das Urteil des FG abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden (vgl. zu den Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensmangels BFH-Beschluß vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65 i. V. m. § 120 Anm. 37).
  • BFH, 31.03.1995 - XI B 151/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz

    Auszug aus BFH, 17.02.1997 - V B 91/96
    Innerhalb dieser nicht verlängerbaren Frist muß der Zulassungsgrund dargelegt oder bezeichnet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 31. März 1995 XI B 151/94, BFH/NV 1995, 1071; BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1968 I B 21/68, BFHE 93, 410, BStBl II 1968, 824).
  • BFH, 17.01.1995 - V B 51/94

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels bei geltendmachung eines

    Auszug aus BFH, 17.02.1997 - V B 91/96
    Vielmehr greift der Kläger nur die Beweiswürdigung des FG und damit die Richtigkeit der Vorentscheidung an (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1995 V B 51/94, BFH/NV 1995, 892).
  • BFH, 02.10.1968 - I B 21/68

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - Begründungsfrist -

    Auszug aus BFH, 17.02.1997 - V B 91/96
    Innerhalb dieser nicht verlängerbaren Frist muß der Zulassungsgrund dargelegt oder bezeichnet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 31. März 1995 XI B 151/94, BFH/NV 1995, 1071; BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1968 I B 21/68, BFHE 93, 410, BStBl II 1968, 824).
  • BFH, 04.02.1991 - V B 94/89

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 17.02.1997 - V B 91/96
    Die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision setzt gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO u. a. voraus, daß einer der abschließend bezeichneten Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO) geltend gemacht wird und daß in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), von der das Urteil des FG abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden (vgl. zu den Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensmangels BFH-Beschluß vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65 i. V. m. § 120 Anm. 37).
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